AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge/Bestellungen.

(2) Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einer Bestellung getroffen sind, sind im jeweiligen Vertrag, diesen Geschäftsbedingungen und/oder unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie in der vorgelegten Form bestätigt sind.

(2) Technisches Gerät sowie Geschirr, welches zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung benötigt wird, wird von uns leihweise zur Verfügung gestellt.

(3) Kommt es während der Überlassung ohne unser Verschulden zu Verlust von Miet- oder Leihgegenständen, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise sofern nicht ausdrücklich im Angebot auf die Inkludierung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer hingewiesen wird.

(2) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis unsererseits angemessen erhöht werden.

(3) Wenn aufgrund von Erfordernissen vor Ort und dem Verlauf der Veranstaltung der im Angebot geschätzte zeitliche Rahmen und der damit verbundene Personaleinsatz geändert werden muss, wird die tatsächliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

(4) Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nach Verbrauch abgerechnet. Angefangene Flaschen und Fässer werden jeweils komplett berechnet. Dem Auftraggeber können auf dessen Verlangen die in den Fässern noch vorhandenen Restmengen an Getränken überlassen werden. Vorraussetzung dafür ist die vorherige Entrichtung des Fässerpfandes.

(5) Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat die Bezahlung der gestellten Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet.

(6) Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen unsererseits nur unbestrittene, anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen erheben. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Ersetzungsbefugnis
(1) Bei von uns zuzubereitenden Speisen kann für die Verfügbarkeit erntefrischer Bestandteile auf dem Berliner Markt keine Gewährleistung übernommen werden. Wir sind berechtigt, nicht auf dem Berliner Markt erntefrisch erhältliche Speisenbestandteile durch andere Bestandteile zu ersetzen oder die Speisen zu variieren.

(2) Sollte ein im Angebot vereinbartes Getränk nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, dieses durch ein vergleichbares Getränk zu ersetzen.

5. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Betriebsstätte Berlin und geht stets auf Rechnung des Auftraggebers. Mit dem Verlassen der Betriebsstätte Berlin geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit dieser nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen ist.

6. Annahme- und Lieferverzug
(1) Bei Annahmeverzug, geht die Gefahr einer eventuellen Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über.

(2) Geraten wir in Lieferverzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag erst zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und nach Ablauf dieser Frist die Ware nicht als versandbereit gemeldet ist.

(3) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

7. Änderung der Anzahl der zu bewirtenden Personen
Die im Auftrag enthaltene Anzahl der zu bewirtenden Personen kann ohne vorherige Zustimmung unsererseits nicht verändert werden. Eine Zustimmung über die Reduzierung der Zahl der zu bewirtenden Personen ist in Absprache mit unserem Verantwortlichen nach Bekanntwerden umgehend zu erwirken. In diesem Fall kann – je nach Reduktion - der Bewirtungspreis entsprechend der nachfolgenden Aufstellung steigen:

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 25 % steigt der Bewirtungspreis nicht.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bei mehr als 25 % hat der Auftraggeber, mindestens 5 Tage vor der Veranstaltung dies dem Auftragnehmer mitzuteilen und ggf eine neue Preisvereinbarung zu treffen.

8. Stornierung
(1) Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, wobei die Schriftform vereinbart ist, wird folgender pauschaler Schadensersatz vereinbart, der sich nach dem Zeitraum zwischen dem Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige und dem Termin der Leistungserbringung durch uns richtet:

Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 90 % des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Kürzer als 5 Tage vor dem Termin 35 % des von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

9. Haftung
(1) Wir haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. Alle weitergehenden Ansprüche und Rechte, unabhängig von deren Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Folgende Ansprüche bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt:

- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

- Ansprüche wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware

- Ansprüche aufgrund arglistig verschwiegener Fehler

- Ansprüche wegen Schädigung von Gesundheit, Körper und Leben zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche wegen eines Verschuldens bei Vertragsverhandlung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter und von uns Beauftragte.

(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels der gelieferten Sache oder der Leistungen verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung.

10. Eignungsprüfung / Untersuchungspflicht
(1) Unsere speisen- und getränketechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung unserer Erzeugnisse oder zu liefernder Kommissionsware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, insbesondere für Nahrungsmittelallergien bei den zu bewirtenden Personen.

(2) Der Auftraggeber hat, soweit er nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen ist, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang am Bestimmungsort auf Mängel zu untersuchen. Sollten an den Leistungen oder Lieferungen Mängel bestehen, so sind diese unverzüglich nach Feststellung und in Schriftform zu rügen. Die Bearbeitung beanstandeter Ware ist einzustellen und uns unverzüglich zur Prüfung zu übergeben. Kommt der Auftraggeber dieser Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

11. Ansprüche bei Sachmängeln
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen, vorrangig zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Auftraggeber hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung ist eine Minderung oder ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Sollte eine Nacherfüllung fehlgeschlagen sein, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind entsprechend der Ziff. 9 dieser Bedingungen ausgeschlossen.

12. Rücktritt
(1) Falls und soweit die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Auftraggeber dieser Pflicht auch innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Arbeitsausstände, Aussperrung usw. bei uns und unseren Zulieferern oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für uns unzumutbar erschweren.

(2) Bei berechtigtem Rücktritt unsererseits hat der Auftraggeber gegen uns keinen Anspruch auf Schadensersatz.

13. Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis.

14. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und alle sonstigen aus dem Geschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten sind für beide Teile Berlin.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.